Terminstornierung


 

Aufgrund der Tatsache, dass die Therapie ausschließlich in 45-Minutenintervallen abgehalten wird, sind Therapieausfälle wirtschaftlich gesehen erheblich.
Um weiterhin zu den bisherigen niedrigen Sätzen (die in der Regel von allen Privaten Kassen zu 100% erstattet werden) abrechnen zu können ist es zwingend erforderlich, dass sie mind. 48h vor Therapiebeginn (an einem Werktag)  absagen, damit wir die Möglichkeit haben diesen Termin anderweitig zu vergeben.
Ist dies nicht der Fall, sind wir leider dazu gezwungen den Termin in Rechnung zu stellen.